Anzeige eines Parkverstoßes
Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?
Sie können diesen in Form einer Anzeige (auch Drittanzeige genannt) an die Bußgeldstelle melden. Das setzt allerdings voraus, dass Sie bereit sind, Ihre Feststellungen ggf. auch vor Gericht als Zeuge zu bestätigen. Spätestens dann erfährt der Betroffene Ihren Namen.
Anonyme, unvollständige und nicht eindeutige Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.
Folgende Angaben werden benötigt, um die Anzeige durch die Bußgeldstelle weiterverfolgen zu können:
- WER erstattet die Anzeige? - Name und Anschrift
- WELCHER Parkverstoß wird angezeigt?
- WO wird falsch geparkt? - Straße und Hausnummer
- WANN wird falsch geparkt? - Datum und Uhrzeit
- WER hat falsch geparkt? - Kennzeichen, Fabrikat, Farbe des Fahrzeuges
- Weiter wird ein Beweismittel zur angezeigten Ordnungswidrigkeit benötigt (bspw. ein Foto)
Die Anzeige senden Sie bitte per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im JPG- oder PDF-Format).
Das Ordnungsamt erreichen Sie unter ordnungsamt@isselburg.de
Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise:
- Die tatsächliche Verfolgung der Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen des Ordnungsamtes
- Es gibt keinen Anspruch auf Auskunft über den Ausgang des Verfahrens
Für alle weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte die Telefonzentrale, erreichbar unter +49 2874 911-0.