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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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28.09.2023

Anmeldeverfahren OGS und VHTS

Für die aktuellen Klassen 1 - 3 der Grundschulen wurden die Unterlagen zur Anmeldung zur OGS bzw. VHTS für das Schuljahr 2024/2025 vor den Herbstferien über „Elternnachricht“ verteilt. Die Eltern werden gebeten, ihre E-Mail-Postfächer zu kontrollieren.
Eltern im Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig werdender Kinder erhalten die Unterlagen mit dem Einschulungsanschreiben. Die Einschulungsschreiben wurden am 28.09.2023 versendet.

Alle Eltern werden gebeten, die Anmeldungen vollständig abzugeben, sobald ihnen alle Nachweise vorliegen. Von der Abgabe unvollständiger Anmeldungen bitten wir möglichst abzusehen.

Die Schulverwaltung weist noch einmal explizit darauf hin, dass es unerheblich für die Aufnahme ist, wann diese abgegeben wird, solange sie bis zum Ablauf des 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei der Schule, der Betreuungseinrichtung oder der Stadtverwaltung eingeht - auch postalisch.

Sofern ein Nachweis (z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis über eine schulische Ausbildung der Eltern, Kita-Nachweis) absehbar erst nach dem 30.11. vorliegt, kann die Anmeldung auch kurz vor dem Stichtag unvollständig abgegeben werden.

Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt:

  • Formular „Verbindliche Anmeldung für das Schuljahr …“ Das Formular muss von allen mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteilen und deren Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern in einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgefüllt und unterschrieben werden
  • Arbeitgeberbescheinigung bzw. Nachweis über eine schulische Ausbildung der Eltern. Diese Formulare werden nur benötigt, wenn sich beide mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteile bzw. die Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer schulischen Ausbildung befinden. Ist nur eine Person in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer schulischen Ausbildung werden die Formulare nicht benötigt.
  • Nachweis über einen Kita-Platz. Dieser Nachweis wird nur für die Kinder benötigt, die im Schuljahr 2024/2025 eingeschult werden.


Alle benötigten Formulare finden Sie auch in der rechten Randspalte unter dem Punkt "Dokumente".