Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Transports von gefährlichen Abfällen unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren.
Zur Teilnahme an diesem elektronischen Abfallnachweisverfahren verpflichtet sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Einsammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.