Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Leistungsbeschreibung
Bei der Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen etc. oder der Lagerung von Baustoffen ist eine Genehmigung erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers zuständig.
Straßenbaubehörde ist:
- bei Bundesautobahnen: Bezirksregierungen (Dezernat 25)
- für das übrige Straßennetz: die örtlichen Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Sondernutzung.
Ggf. fallen für die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen weitere Gebühren an.