Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten
von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts-
oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken
ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen
vorgezeigt werden.