Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Dies sind beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis oder gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind.
Hinweis: In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt zwei Arten:
- Für private Zwecke (Beleg-Art N): Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
- Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O): Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, für, die das Führungszeugnis bestimmt ist.
Beide Arten werden auf Antrag auch als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt.
Als Antragsteller/in können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht
zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n
Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- Geburtsname der Mutter muss angegeben werden
- Personalausweis/Reisepass
- für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen