Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten wollen, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen,
dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Angehörige von Staaten, in denen es die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
nicht gibt, müssen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vorlegen.
Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Weitere Informationen können Sievbeim
Standesam erfragen.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde,
ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.