Baugenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wer ein Bauwerk errichten oder eine Veränderung an einem Bauwerk vornehmen will, benötigt dafür im Regelfall eine Baugenehmigung. Erforderlich ist ein Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag), dem alle notwendigen Pläne und Berechnungen (Bauvorlagen) beizufügen sind. Hierfür sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsämter).
- Städte über 25.000 Einwohner verfügen über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde.
- Für Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohner übernehmen die zuständigen Kreise die Aufgaben der Unteren Bauaufsicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden von der Bauaufsichtsbehörde nach der Baugebührenordnung erhoben.