Aufenthaltserlaubnis Erteilung
Leistungsbeschreibung
Als Ausländer benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch
Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder aufgrund des Assoziationsabkommens
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ein Aufenthaltsrecht besteht.
Planen Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Sie nach der Einreise, die abhängig von der Staatsangehörigkeit,
dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts entweder mit oder ohne Visum erfolgt ist, bei der Ausländerbehörde
eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer
des Visums beantragen.
Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich
nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 3 Monaten beantragen.