Führerschein: Pflichtumtausch
Umtausch alter Papier-Führerschein
Umtausch alter Papier-Führerschein
Der Pflichtumtausch bezieht sich ausschließlich auf Personen, die im Besitz des Papierführerscheins und in den Jahren 1953 - 1958 geboren sind. Der Austausch wird grundsätzlich von der KFZ-Zulassungsstelle durchgeführt. Zusätzlich bieten manche Städte- und Gemeindeverwaltungen eine Antragstellung vor Ort an.
Sofern Sie später geboren sind, stellen Sie den Antrag bitte erst ab Februar 2022 bzw. 8 Wochen vor dem Stichtag (sh. Tabelle unten). Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Gültigkeit Ihres Papierführerscheins finden Sie in dieser Auflistung (nach Geburtsjahr):
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein:
Antrag EU-Kartenführerschein inkl.Verlängerung C/CE (PDF, 137 kB)
oder
Antrag Umtausch EU-Führerschein (PDF, 399 kB)
Gerne nehmen wir Ihre vollständig ausgefüllten Dokumente, im Bürgerbüro Verwaltungsstelle Hüttenstraße entgegen und leiten diese für Sie weiter, an die zuständige Führerscheinstelle !
Wenn Ihr bisheriger Papier-Führerschein vom Kreis Borken ausgestellt wurde und Sie nun nicht mehr im Kreis Borken wohnhaft sind, können Sie eine so genannte Karteikartenabschrift unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de anfordern. Diese EMail sollte
Vorname, Nachname, Geburtsname
Geburtsdatum
aktuelle Anschrift
enthalten, sodass die zuständige Führerscheinstelle die Daten zuordnen kann. Nach Bearbeitung wird die Abschrift zur Führerscheinstelle Ihres Wohnorts gesandt.
Die Gültigkeit der Kartenführerscheine (Ausstellung ab 1999) ist erst ab 2026 befristet! Klicken Sie hier, um die Auflistung zu sehen.
Kartenführerscheine ab 19.01.2013 haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Diese Befristung bezieht sich jedoch nur auf das Führerscheindokument und nicht auf Ihre Fahrerlaubnis.
Welchen EU-Klassen Ihre Fahrerlaubnisklassen des alten Rechts (Klassen 1 – 5) heute entsprechen, erfahren Sie hier: Gesetze im Internet