Kampfmittel Gefährdung bei Tiefbaumaßnahmen
Mitteilung über Baumaßnahmen mit Bodeneingriff
Mitteilung über Baumaßnahmen mit Bodeneingriff
Die Stadt Isselburg ist im Laufe des Zweiten Weltkrieges im gesamten Stadtgebiet bombardiert bzw. beschossen worden. Im Zuge einer solchen Bombardierung bzw. eines solchen Beschlusses ist es immer wieder vorgekommen, dass die jeweiligen Kampfmittel nicht detoniert sind. Diese nicht detonierten Kampfmittel sind aber grundsätzlich detonationsfähig. Dies ändert sich auch nach einer so langen Zeit nicht. Ganz im Gegenteil, bestimmte Kampfmittel werden im Laufe der Zeit sogar empfindlicher, sodass die Explosionsgefahr steigt.
Aufgrund dieser Gefährdung ist es daher erforderlich, dass vor jeder Tiefbaumaßnahme, die in den gewachsenen Urgrund eingreift, über das Ordnungsamt der Stadt Isselburg eine Auswertung veranlasst wird, die dazu dient, das Gefährdungspotenzial durch Kampfmittel für diese jeweilige Tiefbaumaßnahme einzuschätzen.
Zu diesen erwähnten Tiefbaumaßnahmen zählen beispielsweise: Fundamentausschachtungen, Kelleraushübe, Hausanschlüsse für Versorgungsleitungen, Kanalanschlüsse, neue Leitungsverlegungen, Vertiefungen eines bisher schon vorhandenen Ausbaus, Straßen und Wegebau. Diese Liste ist selbstverständlich nicht vollständig sondern zählt lediglich mögliche Beispiele auf.
Von dem Grundsatz der vorherigen Auswertung auf Kampfmittelbetroffenheit kann nur dann abgesehen werden, wenn bei der betroffenen Fläche dort bereits zuvor Baumaßnahmen in vergleichbarer Tiefe vorgenommen wurden und somit nicht in unberührten Boden (Urgrund) eingegriffen wird. Zu den hierfür zutreffenden Baumaßnahmen gehören beispielsweise Störungsbehebungen an Versorgungsleitungen, Abriss bzw. Beseitigung vorhandener Baustrukturen.
Um die Notwendigkeit einer solchen Luftbildauswertung überprüfen zu können, müssen Bauherren bzw. Bauunternehmer die jeweils beabsichtigte Maßnahme dem Ordnungsamt der Stadt Isselburg mitteilen. Dies kann mit dem zum Download angebotenen Formular geschehen.
Bodeneingriff (PDF, 401 kB)
Das Formular kann per E-Mail an folgende E-Mail Adressen geschickt werden:
Elke.bollmann@isselburg.de oder
Auch die Übersendung per Telefax an 02874-91180 ist möglich.