Grundbuch
Leistungsbeschreibung Grundbuch
Leistungsbeschreibung Grundbuch
Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften daraus beantragen.
Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauf oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.
Voraussetzungen:
- Sie sind Eigentümer des Grundstücks.
- Ihr Recht ist von dieser Eintragung betroffen.
- Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss außerdem die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
Alle Bewilligung und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert.
Für einen Grundbuchauszug wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht in Bocholt unter 02871 295 1044 oder beantragen Sie Ihren Grundbuchauszug per E-Mail an poststelle@ag-bocholt.nrw.de (http://www.ag-bocholt.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Grundbuchamt/index.php)
Rechtsgrundlage
- § 12 Grundbuchordnung (GBO)
- § 12 a Grundbuchordnung (GBO)