Schülerfahrkostenerstattung
Fahrkostenerstattung
Fahrkostenerstattung
Die Stadt Isselburg als Schulträger der städtischen Schulen übernimmt die Fahrkosten, welche für die wirtschaftlichste Beförderung eines Schülers von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule und zurück entstehen, wenn der kürzeste Schulweg (einfache Strecke zwischen Wohnung des Schülers und der Schule) bestimmte Grenzen überschreitet.
Voraussetzungen
Entfernung zur Schule
Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für Schülerinnen und Schüler
- der Primarstufe (Klassen 1– 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km,
- der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen in der Sekundarstufe I, der entsprechenden Klassen der Förderschulen sowie bis zur Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km,
- der Gesamtschulen in der Sekundarstufe II und der Gymnasien ab der Jahrgangsstufe 11 mehr als 5 km
beträgt.
Gesundheitliche Gründe
Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist:
welche Krankheit oder Behinderung vorliegt
- für welchen Zeitraum es gilt
- dass der Schulweg nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann
Schulweg
Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Schuljahres (Stichtag 31.10.) beim Schulverwaltungsamt ein.
Gegebenenfalls beifügen:
- ärztliches Attest
- detaillierte Beschreibung des Schulweges
Sie können entweder persönlich vorsprechen oder uns den Antrag postalisch zukommen lassen.
Sollte ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten festgestellt werden, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Das Antragsformular erhalten Sie im Schulsekretariat der besuchten Schule, auf unserer Homepage oder in den Verwaltungsstellen der Stadt Isselburg.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.