Zinssenkung Antrag
Antrag auf Zinssenkung
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank.
Der Antrag auf "Zinssenkung" ist beim Amt für Wohnungswesen bei der Stadt Isselburg erhältlich. Hier ist man auch bei der Ausfüllung des Antrages behilflich. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist. Der Antrag auf Zinssenkung wird zur weiteren Bearbeitung dem Kreis Borken vorgelegt. Der Kreis Borken stellt eine entsprechende Bescheinigung für die NRW Bank aus.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.Bank vorgegebenen Stichtag beantragen können!