Wohnberechtigungsschein Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund
der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine
Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine
"Wohnungszuweisung" dar.
Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines dürfen Sie als Antragsteller und Ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen
nicht überschreiten.