Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe bereits erteilt wurde und Sie den Fahrzeugbrief abholen können. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.