Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Die Zulassungsbescheinigung ist seit 2005 die amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung
der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden
Fahrzeugs.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf fälschungsgesichertem
Spezialpapier im Format 20×30,48cm.
Die Vorbesitzer (Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen außer des letzten Vorhalters nicht mehr namentlich gelistet.
Es werden lediglich noch das Datum der ersten Zulassung sowie die Anzahl der Vorhalter eingetragen. Ab dem dritten Halter
des Fahrzeugs wird für den Eintrag jedes weiteren zweiten neuen Halters die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung
Teil II im Zusammenhang mit der Zulassung erforderlich.
Sie können, müssen aber nicht Ihren alten Fahrzeugbrief in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umtauschen.