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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo.- Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

Leistungsbeschreibung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I  hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs.

Zulassungsbescheinigung Teil I bietet eine die höhere Fälschungssicherheit, eine EU-weite Lesbarkeit sowie höheren Informationsgehalt.

Sie können,  müssen Ihren Fahrzeugschein nicht  in  die neue Zulassungsbescheinigung umtauschen. Jedoch darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Sie erhalten automatisch die neue Zulassungsbescheinigung, wenn ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist (z.B. bei Verlust). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.