Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Leistungsbeschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs.
Zulassungsbescheinigung Teil I bietet eine die höhere Fälschungssicherheit, eine EU-weite Lesbarkeit sowie höheren Informationsgehalt.
Sie können, müssen Ihren Fahrzeugschein nicht in die neue Zulassungsbescheinigung umtauschen. Jedoch darf es für ein Fahrzeug
kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Sie erhalten automatisch die neue Zulassungsbescheinigung, wenn ein
neuer Fahrzeugschein auszustellen ist (z.B. bei Verlust). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung
Teil I, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.