Wohngeld
Beantragung und Infos Wohngeld
Beantragung und Informationen zum Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar gestaltet werden. Wohngeld wird gezahlt in Form von Zuschüssen, und zwar
- als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter oder Untermieter einer Wohnung sind,oder
- als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sollte sich innerhalb des 12-monatigen Bewilligungszeitraumes das Gesamteinkommen oder die Miete um mehr als 10 % erhöhen oder sich die Anzahl der bei der Wohngeldberechnung berücksichtigten Haushaltsmitglieder verändern, wird das Wohngeld neu berechnet (Geltendmachung von erhöhtem Wohngeld nur auf Antragstellung möglich). Bei einem Umzug entfällt der Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung. Hier sollte deshalb unverzüglich ein neuer Wohngeldantrag für die neue Wohnung gestellt werden.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab
- von der Anzahl der Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der Miete bzw. Belastung.
Mit dem Wohngeldrechner für das Land NRW können Sie ganz einfach berechnen lassen, ob Sie einen Anspruch haben, und anschließend direkt online Ihren Antrag stellen:
- Wohngeldrechner/ Online-Antragstellung https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellungdes Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Antragsformulare erhalten Sie auch bei Ihrer Wohngeldstelle oder rufen Sie sich diese auf dieser Seite auf.
Antrag auf Mietzuschuss (PDF, 270 kB)
Antrag auf Lastenzuschuss (PDF, 217 kB)
Aktuell:
Wohngeldreform 2023:
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Ab sofort kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Wohngeldreform Englisch (ENG) (PDF, 43 kB)
Wohngeldreform Türkisch (TUR) (PDF, 48 kB)
Wohngeldreform Ukrainisch (UKR) (PDF, 33 kB)
Wohngeldreform Arabisch (ARA) (PDF, 65 kB)
MHKBD Schritt-für-Schritt zum Wohngeld (PDF, 1.3 MB)
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Wohngeldantrag
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über das Mietverhältnis bzw. Eigentumsverhältnis
(Die entsprechenden Anträge finden Sie oben in der rechten Randspalte, unter Dokumente)
Die Wohngeldstelle teilt Ihnen gerne auf Anfrage mit, welche Nachweise individuell benötigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Sowohl die Beratung als auch die Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeldangelegenheiten sind gebührenfrei.
Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Leistungen in besonderen Fällen der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder-und Jugendhilfe)
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz(WoGG) - bis 31.12.2022
Wohngeld-Plus-Gesetz - ab 01.01.2023