Wirtschaftsprüfer Bestellung
Leistungsbeschreibung
Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle bestellt werden.
Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der zuständigen Stelle begründet. Diese ist verpflichtend. Die Hauptaufgaben der zuständigen Stelle sind unter anderem:
- ihre Mitglieder beruflich zu beraten,
- bei Streitigkeiten unter Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie
- die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.
Um von der zuständigen Stelle bestellt zu werden, muss die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in bestanden haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular zur Bestellung zum Wirtschaftsprüfer / zur Wirtschaftsprüferin
- Nachweis bestandener Prüfung zum Wirtschaftsprüfer
- für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
- Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
- gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
- gegebenenfalls erweiterte Liste der Sozien
- gegebenenfalls Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer
Welche Gebühren fallen an?
Neben einer Verwaltungsgebühr sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe wird bei der zuständigen Stelle individuellen ermittelt.
Rechtsgrundlage
- § 15 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
- § 17 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
- § 37 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
- § 38 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
- § 43 a Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
- §§ 131 g, 131 h Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)