Waffenherstellungserlaubnis
Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebene Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
- Im Falle handwerksmäßiger Betriebsweise erfüllen Sie die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Antragsformular
- bei handwerksmäßiger Betriebsweise Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Nachweis der persönlichen Eignung
Weitere Unterlagen, die Sie in Ihrem Fall vorzulegen haben, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Grundsätzlich fallen Gebühren gemäß der Waffenkostenverordnung (WaffKostV) an.