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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksänlichen Gewerbe Eintragung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Stelle Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

Für diese Eintragung benötigen Sie  keinen Qualifikationsnachweis.

Sie müssen die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes nach der Gewerbeanmeldung unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Mit der Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Den Antrag auf Eintragung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

U.a. können folgende Unterlagen verlangt werden:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt
  • Gesellschaftervertrag

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen - je nach Kammer - als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen zuständigen Stelle an.