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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Eintragung

Leistungsbeschreibung

Als Ausbildender in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie jedes Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eintragen lassen. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zu den Abschlussprüfungen.
Die Eintragungen werden am Ende des Kalenderjahres, in dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wird, aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gelöscht, jedoch in einer gesonderten Datei weiter gespeichert.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die fachlich und örtlich zuständige Kammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
  • Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
  • Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu zahlen.

Was sollte ich noch wissen?

Nach außerordentlicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist eine Meldung zur Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse notwendig.