Verwendung des Landeswappens Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Das Landeswappen und das Wappentier Nordrhein-Westfalens dürfen nur von den Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt. Eine unbefugte Verwendung des Wappens oder des Wappentieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich - ihre Verbundenheit mit dem Land zum Ausdruck bringen wollen, steht das "Nordrhein-Westfalen-Zeichen" kostenlos zur Nutzung zur Verfügung.