Versteigerergewerbe Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten wird eine Erlaubnis der zuständigen Stelle benötigt.
Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
Hinweis: Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
- Auszug aus der Schuldnerkartei
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
Die zuständige Stelle kann bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) muss das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausgefüllt werden. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person muss außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragt werden.
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.