Verkehrswert nach BauGB Feststellung
Leistungsbeschreibung
Der Verkehrswert wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ermittelt und in Form eines Gutachtens dargestellt.
Der Verkehrswert gilt als ein Marktwert, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Es können Gutachten erstellt werden über:
- Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Verkehrswerte von Rechten an Grundstücken
- die Höhe von Miet- und Pachtzinsen
- den Wert von Grundstücksbestandteilen
Auftraggeber sind:
- Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte
- Gemeinden und Behörden im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches
- Gerichte
Auftragsgründe sind z.B.:
- Kaufverhandlungen
- Städtebauliche Maßnahmen (z. B. Sanierung)
- Familienrechtsangelegenheiten
- Erbauseinandersetzungen
- Sozialangelegenheiten (nach Sozialgesetzbuch)
- Zwangsversteigerungen
- Enteignungsverfahren