Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.
Dies gilt für folgende Veranstaltungen:
- Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte
- gewerbsmäßige Schaustellung von Tieren
Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten zusätzlich tierseuchenrechtliche Regelungen:
- Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren
Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
- Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art