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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Unternehmenskarte Ausgabe

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
 

Der Unternehmer ist verantwortlich für

  • das Eingeben der Unternehmenskarte in das digitale Kotrollgerät zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen
  • die ordnungsgemäße Nutzung des digitalen Kontrollgeräts
  • die Sicherstellung des einwandfreien Funktionierens des digitalen Kontrollgeräts
  • den problemlosen Ausdruck aus dem digitalen Kontrollgerät im Falle einer Kontrolle
  • die ordnungsgemäße Verwendung der Fahrerkarte durch den Fahrer
  • das Kopieren, die Sicherung und die Archivierung (2 Jahre) der Daten aus dem digitalen Kontrollgerät nach spätestens 90 Tagen und der Fahrerkarte nach spätestens 28 Tagen
  • das Löschen der Archivierten Daten nach Ablauf der 2 Jahresfrist entsprechend Datenschutzgesetz

Mit der Unternehmenskarte erhält der Unternehmer Zugang zum Kontrollgerät.

Folgende Angaben sind zu erbringen:

  • Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens

Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig und kann frühestens 6 Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt.

Es können mehrere Unternehmenskarten für ein Unternehmen ausgestellt werden. Die Anzahl der auszugebenden Unternehmenskarten in einer Kartennummernserie ist auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt.
Bei darüber hinaus erforderlichen Unternehmenskarten wird die Zuteilung einer weiteren Kartenseriennummer erforderlich.