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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Unterhaltsvorschuss Bewilligung

Leistungsbeschreibung

Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht. Unterhaltsleistungen werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und längstens für 72 Monate gezahlt.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Unterhaltsleistung wird im Regelfall unter Anrechnung des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes in Höhe des sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gewährt.
Nach Abzug des maßgeblichen Kindergeldes ergeben sich zurzeit (seit 01.01.2010) folgende Beträge:

  • für Kinder bis 5 Jahre  =  133 Euro
  • für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren  =  180 Euro

Von diesen Beträgen werden jeweils die regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und gegebenenfalls Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod eines Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, abgezogen.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen können Sie bei Ihrem Jugendamt stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen werden ab Antragsmonat gewährt. In Ausnahmefällen können diese maximal für einen Monat rückwirkend bewilligt werden. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, längstens jedoch für sechs Jahre gezahlt.