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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

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🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Unfallversicherung Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Unternehmen eröffneen, sind Sie verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, das heißt dem zuständigen Unfallversicherungsträger, anzumelden.
Die Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Sie übernehmen die Kosten für die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation, koordinieren die Rehabilitation, zahlen Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und zahlen bei bleibenden Unfallfolgen beziehungsweise im Todesfall eine Rente.

Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Zuständig für ein Unternehmen ist diejenige, die der Hauptbranche des Unternehmens und somit dem Schwerpunkt der Tätigkeit entspricht. Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat.
Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht kraft Satzung oder Gesetzes versichert; jeder Unternehmer kann sich aber freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern. Beschäftigte sind von Beginn des Unternehmens an kraft Gesetzes versichert.

Nach erfolgter Anmeldung erteilt die Berufsgenossenschaft dem Unternehmen einen Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein) sowie einen Veranlagungsbescheid.
Für Beschäftigte müssen im Rahmen des DEÜV-Verfahrens Meldungen zur Sozialversicherung erfolgen. Die dafür erforderlichen Daten erhalten Unternehmer von ihrem Unfallversicherungsträger nach erfolgter Anmeldung.

Es gibt folgende Berufsgenossenschaften:

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - (BG BAU)

Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW)

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Berufsgenossenschaft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldung über:

  • Art und Gegenstand des Unternehmens
  • Zahl der Versicherten
  • Tag der Eröffnung des Unternehmens

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens erfolgen.

Anträge / Formulare

Ein vorgeschriebenes Anmeldeformular existiert nicht. Die DGUV bietet Ihnen jedoch ein Formular "Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung nach § 192 SGB VII" an, dass Ihnen die Anmeldung erleichtert. Senden Sie dieses ausgefüllt an die Berufsgenossenschaft für Ihre Branche.

PDF-Formular: Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung nach § 192 SGB VII

Adressen aller Unfallversicherungsträger