Tierschutzbeauftragte
Leistungsbeschreibung
Träger folgender Einrichtungen müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen:
- Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden,
- Einrichtungen, in denen Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden und
- Einrichtungen, in denen Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Sinne des § 10 Tierschutzgesetz (TierSchG) vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Bestellung
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie
- die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und
- die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten,
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen,
- innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.