Tiergehege
Leistungsbeschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind.
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Für folgende Einrichtungen müssen Sie den Betrieb nicht anzeigen:
- Tiergehege, mit einer Grundfläche von max. 50 m² und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten gehalten werden
- Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden
- Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist
- Netzgehege für Zucht- oder Speisefische