Taxigenehmigung Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw durchführen wollen, die Sie an behördlich zugelassenen Stellen bereithalten und mit denen Sie Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Voraussetzungen
Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn:
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind
- keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person belegen;
- der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
- der Antragsteller sowie die von ihm zur Durchführung des Taxiverkehrs beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung muss folgende Angaben enthalten:
- Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und -ort, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland) des Antragstellers
- ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift;
- Antragsinhalt (Durchführung von Taxenverkehr; Anzahl, Art und Sitzplatzzahl der vorgesehenen Fahrzeuge)
- ggf. Personalien (s. oben) der für die Führung der Geschäfte bestellten Person(en)
- Ort, Datum, Unterschrift
Fügen Sie dem Antrag die Unterlagen bei, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit
des Betriebs ermöglichen.
Die Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachgewiesen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
(Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer anderen in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr genannten Person. (Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr)
Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, verlangen.