Steuerberater Bestellung
Leistungsbeschreibung
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Stelle bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der zuständigen Stelle verpflichtend.
Um von der zuständigen Stelle bestellt zu werden, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- bestandene Prüfung als Steuerberater
- Gründung des Kanzleisitzes im Einzugsbereich der jeweiligen zuständigen Stelle
Die Bestellung zum Steuerberater muss schriftlich bei der für den Kanzleisitz zuständigen Stelle beantragen.
Sie müssen ein Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragen. Dieses wird automatisch an die zuständige Stelle versandt.
Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufungsurkunde ausgestellt. Der Antragsteller wird in das Berufsregister eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an die für Ihren Kanzleisitz örtlich zuständige Steuerberaterkammer wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- aktuelles Lichtbild,
- bei Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern,
- außerdem: Bescheinigung von der für Sie zuständigen Berufsorganisation,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bestellung ist je nach Steuerberaterkammer eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer nach der Höhe der Bearbeitungsgebühr.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Kammer, welche Beitragshöhe in Ihrem Fall zu entrichten ist.