Sterbefall anzeigen
Leistungsbeschreibung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
-
Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind je nach Bundesland unterschiedlich. Für das erste Exemplar der Sterbeurkunde liegen die Gebührensätze in der Regel zwischen EUR 10,00 und EUR 14,00. Für weitere Exemplare der Sterbeurkunde halbiert sich die Gebühr in den meisten Fällen.
-
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.