Geschlechtseintrag ändern
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.
Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen.
Ablauf
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten.
Schritt 1 - Änderung des Geschlechtseintrags anmelden
Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts an. Das können Sie auf zwei Wege erledigen:
- Schriftlich:
Dazu können Sie dieses Formular nutzen: Schriftliche Anmeldung gemäß § 4 zur Erklärung nach dem SBGG
Am Ende des Formulars wird ein PDF generiert, dass Sie ausdrucken und unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises einreichen müssen.
Es ist momentan nicht möglich, dass Sie das Formular online, bspw. per E-Mail einreichen.
- Mündlich:
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin beim Standesamt.
Schritt 2 - Neuen Geschlechtseintrag erklären
Frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.
Einen Termin für die Erklärung vereinbaren wir gemeinsam bei Ihrem Termin zur Anmeldung.
Voraussetzungen
Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Isselburg ändern, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
- ein anerkannter Flüchtling sind oder
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
- eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- amtliche/s Ausweisdokument/e von Ihnen selbst
- eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
- Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:
- Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
- Zusätzlich bei Minderjährigen:
- amtliche Ausweisdokumente der Eltern
- Zusätzlich bei Verheirateten:
- die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Gebühren
Die Gebühr für die Anmeldung nach § 4 SBGG beträgt 15 Euro.
Die Gebühr für die anschließende Beurkundung der Erklärung nach § 2 SBGG beträgt 30 Euro.
Gibt es noch weitere Online-Dienste?
Ja, in unserer Rubrik Online-Dienste finden Sie alle Leistungen der Stadt Isselburg, die Sie digital nutzen können.
Fehlt Ihnen ein Dienst, den Sie gerne digital nutzen möchten? Sind die Dienste einfach und selbsterklärend oder zu kompliziert? Wir freuen uns über Ihr Feedback unter digital@isselburg.de.