Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Zulassung
Leistungsbeschreibung
Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Geld- und Warenspielgeräte) dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Zulassung muss der Hersteller des Spielgeräts beantragen. Zulassungen können befristet oder mit weiteren Auflagen verbunden erteilt werden.
Verfahrensablauf
Die Zeitspanne vom Einreichen des Antrags bis zum Bescheid hängt von der Qualität der eingereichten Unterlagen und des Bauartmusters, vom während der Prüfung festgestellten Änderungsbedarf sowie von der jeweiligen Warteschlange der Anträge auf Zulassung ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag muss schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellers eingereicht werden. Ergänzende technische Beschreibungen können in elektronischer Form beigefügt werden.
- Beschreibung des Spielgeräts
- Bauplan
- Bedienungsanweisung
- technische Beschreibung der Komponenten
- ein Mustergerät, dieses soll vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein
- schriftliche Erklärung über das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen
Auf Verlangen der zuständigen Stelle sind weitere Unterlagen vorzulegen. Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen finden Sie in Anlage 2 der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegebenen Technischen Richtlinie.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Bearbeitungsdauer:
- Stundesatz: 47,00 - 67,00 Euro,
- Gesamtgebühr: maximal 4.000,00 Euro.
- Wenn die Prüfung einen außergewöhnlichen Aufwand erfordert: maximal 8.000,00 Euro
Sonstige Gebühren:
- für die Erteilung eines Zulassungsbelegs einschließlich des Zulassungszeichens sowie für den Umtausch: 15,00 Euro
- Zusätzlich müssen Auslagen (z.B. für Kopien) und Aufwendungen, die durch beantragte Ergänzungsarbeiten entstehen, erstattet werden
Was sollte ich noch wissen?
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat auf ihren Internetseiten eine Technische Richtlinie veröffentlicht. Im Teil 3 finden Sie ausführliche Informationen zum genauen Verfahrensablauf, eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Unterlagen sowie ein Antragsmuster.
Wenn die Bauart des Spielgerätes zugelassen wird, erhält der Antragsteller einen Zulassungsschein. Der Zulassungsbeleg enthält die Bezeichnung des Spielgeräts, den Namen und Wohnort des Zulassungsinhabers, Beginn und Ende der Aufstelldauer und Hinweise auf Vorschriften, die beim Betrieb des Spielgeräts beachtet werden müssen.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gibt die Zulassung einer Bauart sowie Änderungen, den Widerruf oder die Rücknahme von Zulassungen auf ihren oben genannten Internetseiten bekannt.
Die Zulassung ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn:
- nachträglich Versagensgründe bekannt werden oder
- der Antragssteller zugelassene Spielgeräte an den im Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert.