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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Schutz vor Tierseuchen

Leistungsbeschreibung

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Nach dem Tierseuchengesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.