Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht Befreiung
Leistungsbeschreibung
Wer ein Rundfunkgerät wie Radio oder Fernseher bereit hält, muss das Gerät anmelden und die Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale
(GEZ) bezahlen.
In einigen Fällen kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gewährt werden. Dies ist möglich bei Vorliegen sozialer
Leistungsbescheide oder wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist für Privatpersonen
und für besondere Betriebe und Einrichtungen (Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser usw.) möglich.
Hinweis: Auch wenn Ihnen eine Befreiung gewährt wird, müssen Sie die Rundfunkgeräte immer anmelden. Die Befreiung wird befristet gewährt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Befreiungsantrages bei der GEZ fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.