Reisepass
Leistungsbeschreibung
Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie beim Grenzübertritt einen Reisepass.
Seit 1. November 2005 wird der Reisepass (e-Pass) ausgestellt, der einen Chip enthält, der das Speichern fester biologischer
Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke
hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer
10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die
zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Antragstellung: Für die Beantragung des Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden. Der Verlust des Reisepasses
muss unverzüglich angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis, Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
- Gegebenenfalls ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 37,50 Euro Reisepass mit 32 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren
- Gebühr: 81,00 Euro Reisepass mit 48 Seiten
- Gebühr: 59,50 Euro Reisepass mit 48 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren
- Gebühr: 59,00 Euro Reisepass mit 32 Seiten
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können ihren Reisepass nach 3-4 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung können
Sie auch einen Dritten bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis,
sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung
abholbereit.