Reisegewerbe
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, oder ohne vorherige Bestellung außerhalb einer Niederlassung Bestellungen aufsuchen bzw. Waren aufkaufen oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dafür benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Hinweis: Sie müssen die Reisegewerbekarte bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.
Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.