Messgeräte Eichung
Leistungsbeschreibung
Die Eichung von Messgeräten dient:
- dem Schutz des Bürgers und der Unternehmen vor unrichtigen Messungen im Geschäftsleben
- der Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch richtiges Messen
- der Harmonisierung des Messwesens durch Mitarbeit in den zuständigen Gremien
- der Förderung der messtechnischen Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen
Geprüft und geeicht werden u. a. Waagen, Mineralölzähler, Taxameter sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme.
Weiterhin überwacht die Eichverwaltung die richtige Füllmenge von Fertigpackungen und geht auch gegen so genannte Mogelpackungen vor, die eine größere Füllmenge vortäuschen.
Auch außerhalb des Handelsverkehrs sorgt die Eichverwaltung z. B.
- im Umweltschutz durch die Kontrolle von Abgasmessgeräten,
- im Arbeitsschutz durch die Überprüfung von Schallpegelmessern,
- bei amtlichen Messungen durch die Kontrolle z. B. von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten, Rotlichtüberwachungsanlagen und Atemalkoholmessgeräten
für die exakte Einhaltung der Messwerte