Kriegsopferfürsorge
Leistungsbeschreibung
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts.
Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht.
Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung.
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sofern es sich um einen Erstantrag handelt, bitte Bescheidkopie über die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) anerkannten Schädigungsfolgen beifügen.
- Nachweise über Einkommen des Antragstellers
- Nachweise über laufende Verpflichtungen
- Nachweise über Vermögen
Was sollte ich noch wissen?
Genauere Angaben über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergeben sich aus der Broschüre Kriegsopferfürsorge, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde.