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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

Leistungsbeschreibung

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.
Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
Das rote Kennzeichen darf nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft verwendet werden.

Voraussetzungen:
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis der Belegart "0" des Inhabers oder Verantwortlichen
  • Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
  • Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (von einem Konto der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters) alternativ eine Bescheinigung, wonach das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder der Nachweis der Steuerbefreiung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.