Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
Leistungsbeschreibung
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.
Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
Das rote Kennzeichen darf nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft verwendet werden.
Voraussetzungen:
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis der Belegart "0" des Inhabers oder Verantwortlichen
- Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (von einem Konto der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters) alternativ eine Bescheinigung, wonach das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder der Nachweis der Steuerbefreiung