Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Leistungsbeschreibung
Für Probefahrten zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb Deutschlands, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") für die einmalige Verwendung.
Das Kurzeitkennzeichen gilt für höchstens fünf Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter (z. B. Autohändler)
zu stellen.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten
Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt nicht im Ausland.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Personalausweis/Reisepass der Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil)
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.