Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Leistungsbeschreibung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Sie dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Voraussetzungen:s
· Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
· Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation
· guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Verfahrensablauf:
Der Antrag ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen. Die Vollmacht muss gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhalten.
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- Versicherungsbestätigung
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichen
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer und Hauptuntersuchung
- Stilllegungsbescheinigung
- Fahrzeugbrief
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer und Hauptuntersuchung
- wenn das Fahrzeug zugelassen ist: zusätzlich
- wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurde: zusätzlich