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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo.- Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes oder auch außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.

Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • oder Übereinstimmungsbescheinigung (COC),
  • bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Personalausweis
  • oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • elektronische Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge,
  • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU),
  • gegebenenfalls Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten beziehungsweise bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden)

bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich

  • Kfz-Kennzeichenschilder,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),

bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich

  • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
  • oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Zudem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.