Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes oder auch außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- oder Übereinstimmungsbescheinigung (COC),
- bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Personalausweis
- oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- elektronische Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge,
- Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU),
- gegebenenfalls Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten beziehungsweise bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden)
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
- Kfz-Kennzeichenschilder,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich
- Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
- oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Zudem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.