Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen
Leistungsbeschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Der Anhänger ist zunächst bei einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Hinweis: Eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h bereits vorhanden. Wenden Sie sich an den Hersteller Ihres Anhängers.
Voraussetzungen:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
- Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen: Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Sind Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), so sind diese vorzulegen