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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Kraftfahrzeug Ummeldung

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz in eine andere kreisfreie Stadt oder Landkreis verlegen, müssen Sie das Fahrzeug auf die neue Anschrift ummelden und ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.

Haben Sie noch einen Fahrzeugbrief, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Voraussetzung:

Sie müssen sich bereits Ihren Wohnsitz umgemeldet haben.

Ablauf:

Der Antrag auf Ummeldung ist bei der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zu stellen. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Zulassungsdienst) beauftragen, die Ummeldung vorzunehmen.

Wenn Sie ein bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vielfach vor der Ummeldung stattfinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist)
  • Versicherungsbestätigung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht,  Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Die Kosten für neue Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.