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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo.- Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Wappen Stadt Isselburg
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Hufbeschlagschmied Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Wer als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis einer

  • erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
  • mindestens 2jährigen sozialversicherungspflichtigen hauptberuflichen Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied, der nach der staatlichen Anerkennung seit mindestens 3 Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
  • bestandenen Prüfung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.