Hufbeschlagschmied Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Wer als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis einer
- erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
- mindestens 2jährigen sozialversicherungspflichtigen hauptberuflichen Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied, der nach der staatlichen Anerkennung seit mindestens 3 Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
- bestandenen Prüfung
Rechtsgrundlage
- Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlG)
- Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (HufBeschl-AnerkennV))
- Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV)